Broschiert, 28 Seiten,
Seit wann tritt das Knochenhaueramtshaus in unser Bewußtsein?
In den Reisebeschreibungen Niedersachsens aus dem 17. und 18. Jahrhundert wird es nicht erwähnt. Vielleicht, weil das alte Bäckeramtshaus höher war als das neue aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts und rund um den Markt eine geschlossene Front prächtiger Häuser stand, so daß das Knochenhaueramtshaus mit seiner Höhe deshalb nicht so sehr ins Auge fiel, oder weil in jener Zeit der Reisende in punkto bürgerlicher Kultur im Sehen nicht geübt war. Er achtete auf prächtige Schlösser, auf hochragende Kirchen, auf besondere Denkmäler — hier in Hildesheim war es die Irminsul oder auf andere Kuriositäten.
Die erste für uns faßbare Aufmerksamkeit erhält das Knochenhaueramtshaus durch seine Versteigerung am 29.5.1810. Am 3. März 1809 druckt die „Hildesheimische Zeitung und Anzeigen für alle Stände" das könig-
liche Dekret vom 22. Januar 1809 der damaligen Westfälischen Regierung ab. Dieses Dekret geht davon aus, daß nach Einführung der Patentsteuer am 5. August 1808 die Aufhebung der Zünfte und Gewerke die natürliche Folge des Gesetzes sei. Damit sei es auch gerecht, für die Bezahlung der Schulden und anderer Lasten dieser Korporationen Sorge zu tragen. Ihre Güter und Kapitalien seien dazu bestimmt und müßten dafür verwandt werden. Artikel 1 des Gesetzes regelte die Besitzverhältnisse wie folgt:
»Art. 1. Alle Grundstücke, Schuldverbriefungen und andere Besitzungen, von welcher Beschaffenheit sie seyn mögen, welche den alten Zünften und Juranden angehören, werden hierdurch als Staatseigenthum erklärt. Die Verwaltung derselben ist dem General—Director der Amortisations-Casse anvertraut, und sollen die Einkünfte dieser Güter dahin abgeliefert werden. Der General—Director soll von seiner Verwaltung Unserm Finanzminister Rechenschaft ablegen.